REGELN DES EMPFEHLUNGSPROGRAMMS
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1. Die vorliegenden Regeln legen die Teilnahmebedingungen für Marketingprogramme („Programme”) fest, die im Online-Shop www.mmstrike.com („Shop”) angeboten werden.
1.2. Der Veranstalter der Programme ist die Plattform Biznesu Marta Byks mit Sitz in Poznań, ul. Myśliborska 47 (60432), Polen.
1.3. Die Programme werden über die Anwendung „Loyalty, Referral & Affiliate” abgewickelt, die automatisch Prämien berechnet und die Empfehlung von Freunden ermöglicht.
2. TEILNAHME AN DEN PROGRAMMEN
2.1. Teilnehmer der Programme kann jede natürliche Person oder Firma (juristische Person oder Organisationseinheit) sein, die über ein aktives Konto im Shop verfügt.
2.2. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Annahme dieser Teilnahmebedingungen und ein korrekt ausgefülltes Benutzerprofil.
2.3. Die Teilnahme an den Programmen ist freiwillig und kostenlos.
3. ARTEN VON MARKETINGPROGRAMMEN
3.1 Treueprogramm
3.1.1. Mit dem Treueprogramm können Sie 5 % des Wertes jedes Einkaufs im Shop sammeln, die Sie dann als Rabatt bei weiteren Bestellungen über Ihr Kundenkonto einlösen können.
3.1.2. Der Rabatt in Höhe von 5 % wird automatisch nach Verbuchung der Zahlung für jede Bestellung, die die Bedingungen des Programms erfüllt, gutgeschrieben.
3.1.3. Der Rabatt ist 45 Tage ab dem Datum der Gewährung gültig.
3.1.4 Nach Ablauf von 45 Tagen verfällt der nicht genutzte Rabatt und kann weder zurückerstattet noch verlängert werden.
3.1.5 Der Rabatt umfasst keine Versandkosten und ist nicht mit anderen Sonderangeboten kombinierbar.
3.1.6 Der Rabatt kann nicht gegen Bargeld/Überweisung usw. eingetauscht werden.
3.1.7 Der Shop behält sich das Recht vor, die Bedingungen des Treueprogramms zu ändern, worüber die Teilnehmer rechtzeitig im Voraus informiert werden.
3.1.8 Die Teilnahme am Programm bedeutet die Annahme dieser Teilnahmebedingungen.
3.2. Partnerprogramm
3.2.1 Das Partnerprogramm „Loyalty, Referral & Affiliate” im Shop ermöglicht es Kunden, Partner zu werden, die bestimmte Produkte unter ihren Freunden oder im Internet bewerben, indem sie Links zu einzelnen Produkten aus dem Shop teilen.
3.2.2 Für jeden erfolgreichen Verkauf, der über einen einzigartigen Partnerlink generiert wurde, erhält der Partner eine Provision in Höhe von 10 % des Kaufwerts (unter Einhaltung der Abrechnungsbedingungen gemäß Punkt 4 der Teilnahmebedingungen des Empfehlungsprogramms).
3.2.3 Das Partnerprogramm steht allen registrierten Kunden des Shops zur Verfügung und die Teilnahme am Programm ist kostenlos und freiwillig.
3.2.4 Nach der Teilnahme am Programm erhält der Kunde einen einzigartigen Partnerlink, den er an seine Freunde, Familie oder Follower (z. B. in sozialen Medien) weitergeben kann. Jede Person, die über diesen Link einen Kauf tätigt, generiert eine Provision für den Partner.
3.3. Empfehlungs-/Sponsoringprogramm
3.3.1. Dieses Programm ermöglicht es Kunden, Partner des Shops zu werden, die den MMstrike.com-Shop ihren Freunden empfehlen und eine Provision (Prämie) verdienen können, wenn jemand einen Kauf tätigt.
3.3.2. Der Teilnehmer kann einen einzigartigen Partnerlink und einen QR-Code verwenden, mit denen die von ihm erzielten Conversions verfolgt und die Provisionen für die von ihm geworbenen Kunden berechnet werden.
3.3.3. Der Partner erhält nicht nur eine Provision für jede bezahlte Bestellung eines neuen Kunden, der über seinen Partnerlink gewonnen wurde, sondern auch für alle Einkäufe, die von allen Personen getätigt werden, die von diesem Kunden empfohlen wurden, wodurch er eine zusätzliche Vergütung aus der nächsten Ebene seines Netzwerks (2 Ebenen) erhält.
3.3.4 Die Höhe der Provision für Partner aus 2 Ebenen beträgt 10 % des Bestellwerts.
3.3.5 Die Provision wird auf den Bruttobestellwert (ohne Versandkosten) berechnet.
3.3.6 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Auszahlung der Provision bei Verdacht auf einen Verstoß gegen die Regeln des Programms auszusetzen.
3.4 Aufteilung der Vergütung der Partner
3.4.1 Die Programmpartner erhalten insgesamt 10 % des Bruttoauftragswerts, der von einem im Rahmen des Partnerprogramms geworbenen Kunden aufgegeben wurde. Diese Vergütung wird zwischen zwei Partnern auf verschiedenen Ebenen der Struktur aufgeteilt:
- Ebene 1: Der Partner, der den neuen Kunden direkt geworben hat (der sogenannte Werber), erhält 80 % der gesamten Vergütung.
- Ebene 2: Der Partner, der den Partner aus Ebene 1 geworben hat (der sogenannte „Sponsor des Sponsors”), erhält 100 % des nach der Auszahlung an Ebene 1 verbleibenden Betrags.
3.4.2 Die Vergütung wird für jede bezahlte Bestellung eines Kunden berechnet und ausgezahlt, der direkt oder indirekt von Partnern innerhalb der Struktur gewonnen wurde (unter Einhaltung der Abrechnungsbedingungen gemäß Punkt 4 der Teilnahmebedingungen des Empfehlungsprogramms).
3.4.3 Beispiel für die Aufteilung der Vergütung:
- Kunde A wird von Partner X (Stufe 1) empfohlen.
- Partner X wurde von Partner Y (Stufe 2) registriert und akquiriert.
- Kunde A gibt eine Bestellung im Bruttowert von 100 USD auf und leistet die Zahlung.
- Die Gesamtvergütung für die Partner beträgt 10 % des Bestellwerts, also 10 USD.
Die Aufteilung des Betrags von 10 USD erfolgt wie folgt:
- Partner X (Stufe 1) erhält 80 % von 10 USD, also 8 USD, für die direkte Akquise von Kunde A.
- Partner Y (Stufe 2) erhält 100 % der restlichen 2 USD, also 2 USD, dafür, dass er Partner X akquiriert hat.
4. ÜBERPRÜFUNG UND AUSZAHLUNG DER GELDPRÄMIEN FÜR DAS EMPFEHLER- UND PARTNERPROGRAMM
4.1. Die Prämien werden nach Genehmigung durch den Shop-Administrator ausgezahlt, nachdem sichergestellt wurde, dass alle für die Gewährung der Prämie erforderlichen Bedingungen erfüllt sind.
4.2. Die Prämien werden 14 Tage nach Zustellung der Sendung an den empfohlenen Kunden, d. h. nach Ablauf der regulären Frist für die Rücksendung der Ware durch den Verbraucher, ausgezahlt.
4.3. Wenn der empfohlene Kunde eine Rücksendung der Ware erklärt, wird die Prämie nicht genehmigt.
4.3.1. Wenn der Kunde trotz seiner Erklärung zur Rücksendung der Ware diese nicht innerhalb von 14 Tagen nach dieser Erklärung, d. h. nach Ablauf der regulären Rückgabefrist, zurücksendet, wird der Preis dem Partner gutgeschrieben.
4.4. Der Teilnehmer kann die Auszahlung der Beträge über die gewählte Zahlungsmethode (z. B. Banküberweisung, PayPal, Wise) beantragen, sobald der in den Kontoeinstellungen festgelegte Mindestauszahlungsbetrag erreicht ist.
4.5. Die Vergütung des Sponsors beträgt derzeit 10 % des Wertes der vom Geworbenen getätigten Einkäufe (Stand: 08.07.2025) für das Empfehlungs- und Partnerprogramm. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Höhe der Vergütung in Zukunft zu ändern.
4.5.1. Über jede Änderung der Höhe der Vergütung werden die Sponsoren per E-Mail an die bei der Registrierung für das Programm angegebene Adresse informiert. Die neue Höhe der Vergütung wird auch in der aktuellen Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen veröffentlicht, die auf der Website des Shops unter der Rubrik „Allgemeine Geschäftsbedingungen des Empfehlungsprogramms” verfügbar ist.
4.5.2. Die Änderungen treten zu dem in der E-Mail angegebenen Zeitpunkt und in der neuen Fassung in Kraft.
5. EINSCHRÄNKUNGEN UND MISSBRAUCH
5.1. Es ist nicht gestattet, fiktive Konten zu erstellen oder sich selbst zu empfehlen.
5.2. Bei Feststellung eines Missbrauchs ist der Veranstalter berechtigt, die Prämien für ungültig zu erklären und das Konto des Teilnehmers zu sperren.
5.3. Die Programme dürfen nicht für rechtswidrige Zwecke genutzt werden.
6. STEUERLICHE ABRECHNUNG
6.1. Allgemeine Informationen
6.1.1. Der Veranstalter weist darauf hin, dass alle Einnahmen, die die Programmteilnehmer im Zusammenhang mit dem Erhalt von Geldpreisen oder anderen Leistungen erzielen, gemäß den geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen steuerpflichtig sein können.
6.1.2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle seine Einkünfte, einschließlich der im Rahmen des Programms erhaltenen Vergütung, in seiner jährlichen Steuererklärung gemäß den geltenden Vorschriften seines Steuerwohnsitzlandes selbst zu versteuern.
6.2. Teilnehmer mit Wohnsitz in Polen (natürliche Personen)
6.2.1. Der Veranstalter als Steuerpflichtiger für die Einkommensteuer von in Polen ansässigen natürlichen Personen erhebt und führt die Steuer ausschließlich auf die im Rahmen des Programms gezahlte Vergütung gemäß den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes (PIT) ab.
6.2.2. Bei der Berechnung der geschuldeten Steuer werden nur die Gesamtbeträge der vom Veranstalter an den jeweiligen Teilnehmer im Rahmen des Programms in einem Kalenderjahr gezahlten Vergütungen berücksichtigt.
6.2.3. Einkünfte des Teilnehmers aus anderen Quellen oder außerhalb des Programms erzielte Einkünfte werden nicht berücksichtigt.
6.2.4. Bei natürlichen Personen, die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, wird auf Zahlungen bis zu einem Betrag von 2.000 PLN pro Jahr eine pauschale Einkommensteuer in Höhe von 10 % erhoben.
6.2.5. Bei Überschreitung des Betrags von 2.000 PLN pro Jahr wird die Steuer nach den allgemeinen Regeln berechnet – gemäß der Steuertabelle:
- 12 % für Einkünfte bis zu 120.000 PLN,
- 32 % für den Betrag über 120.000 PLN, unter Berücksichtigung des Steuerfreibetrags und der gesetzlich vorgesehenen Ermäßigungen.
6.3. Teilnehmer mit Wohnsitz außerhalb Polens (Europäische Union und Drittländer)
6.3.1. Der Veranstalter ist nicht als Einkommensteuerzahler für Teilnehmer mit Wohnsitz oder Sitz außerhalb Polens tätig.
6.3.2. Diese Teilnehmer sind verpflichtet, die im Rahmen des Programms erzielten Einkünfte gemäß den Steuerbestimmungen ihres Wohnsitzlandes selbst zu versteuern.
6.3.3. Der Veranstalter kann von diesen Teilnehmern vor Auszahlung der Vergütung die Vorlage von Dokumenten verlangen, die ihren Steuerstatus und ihre Steueridentifikationsnummer (z. B. NIP, VAT ID oder eine entsprechende Nummer im Wohnsitzland) bestätigen.
6.3.4. Werden die erforderlichen Dokumente nicht vorgelegt, kann die Auszahlung der Vergütung bis zu deren Vorlage ausgesetzt werden.
6.4. Teilnehmer, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben (unabhängig vom Wohnsitzland)
6.4.1. Teilnehmer, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, oder andere Rechtssubjekte (z. B. juristische Personen) sind verpflichtet, die im Rahmen des Programms erzielten Einnahmen gemäß den geltenden Steuervorschriften selbst zu versteuern.
6.4.2. Der Veranstalter kann von diesen Teilnehmern vor der Auszahlung die Vorlage von Unterlagen zum Nachweis ihrer gewerblichen Tätigkeit sowie die Ausstellung einer Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer verlangen.
6.4.3. Werden die erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt, behandelt der Veranstalter den Teilnehmer als natürliche Person ohne wirtschaftliche Tätigkeit und berechnet die Steuer gemäß den in Punkt 6.2 genannten Regeln.
6.5. Pflicht zur Angabe von Identifikationsdaten
6.5.1. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und aktuelle Identifikationsdaten anzugeben, die für die ordnungsgemäße Steuerabrechnung und/oder die Auszahlung der Vergütung erforderlich sind.
6.5.2. Bei Teilnehmern, die natürliche Personen ohne wirtschaftliche Tätigkeit sind und ihren Wohnsitz in Polen haben, sind mindestens folgende Angaben erforderlich:
- Vor- und Nachname,
- PESEL-Nummer,
- Wohnadresse,
- Steuerwohnsitzland.
6.5.3. Bei Teilnehmern, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, juristischen Personen und Personen mit Wohnsitz oder Sitz außerhalb Polens kann der Veranstalter die Angabe folgender Daten verlangen:
- Firmenname (falls zutreffend),
- Steueridentifikationsnummer (NIP, VAT ID oder Äquivalent im Wohnsitzland),
- Sitz- oder Wohnadresse,
- Steuerwohnsitzland,
- sonstige Angaben, die zur ordnungsgemäßen Feststellung der Steuerpflichten erforderlich sind.
6.6. Aussetzung von Zahlungen bei unvollständigen Angaben
6.6.1. Bei Nichtübermittlung der erforderlichen Daten oder bei Unrichtigkeiten behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Zahlung der Vergütung bis zur Vervollständigung der fehlenden Angaben oder bis zur Klärung der Unklarheiten auszusetzen.
6.7. Steuerliche Haftung
6.7.1. Der Veranstalter haftet nicht für die Steuerabrechnung der Programmteilnehmer, insbesondere nicht für andere, vom Teilnehmer nicht angegebene Einkünfte und für die Richtigkeit der Steuerabrechnung des Teilnehmers in seiner jährlichen Steuererklärung.
6.7.2. Der Veranstalter haftet nicht für etwaige negative steuerliche Folgen, die sich aus der Nichtübermittlung der erforderlichen Daten durch den Teilnehmer oder der Angabe falscher Daten ergeben.
7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
7.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern, worüber er die Teilnehmer rechtzeitig im Voraus informieren wird.
7.2. In Angelegenheiten, die nicht in diesen Teilnahmebedingungen geregelt sind, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und die Geschäftsbedingungen des Shops.
7.3. Alle Fragen zu den Programmen sind an die E-Mail-Adresse contact@mmstrike.com zu richten.