REGELN DES EMPFEHLUNGSPROGRAMMS
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1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
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1.1. Die vorliegenden Regeln legen die Teilnahmebedingungen für Marketingprogramme („Programme”) fest, die im Online-Shop www.mmstrike.com („Shop”) angeboten werden.
1.2. Der Veranstalter der Programme ist MM STRIKE PRO SHOP LLC, 8 The Green, Suite B, 19901 Dover, DE/USA.
1.3. Die Programme werden über die Anwendung „Loyalty, Referral & Affiliate” abgewickelt, die Prämien automatisch berechnet und das Empfehlen von Freunden ermöglicht.
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2. TEILNAHME AN DEN PROGRAMMEN
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2.1. Teilnehmer der Programme kann jede natürliche oder juristische Person sein, die über ein aktives Konto im Shop verfügt.
2.2. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Annahme dieser Teilnahmebedingungen sowie ein ordnungsgemäß und vollständig ausgefülltes Benutzerprofil.
2.3. Die Teilnahme an den Programmen ist freiwillig und kostenlos.
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3. ARTEN VON MARKETINGPROGRAMMEN
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3.1 Treueprogramm
3.1.1. Mit dem Treueprogramm können Sie 5 % des Wertes jedes Einkaufs im Shop sammeln, die anschließend als Rabatt auf Folgebestellungen im Kundenkonto eingesetzt werden können.
3.1.2. Der Rabatt in Höhe von 5 % wird automatisch nach Verbuchung der Zahlung für jede Bestellung, die die Bedingungen des Programms erfüllt, gutgeschrieben.
3.1.3. Der Rabatt ist 45 Tage ab dem Datum der Gewährung gültig.
3.1.4 Nach Ablauf von 45 Tagen verfällt ein nicht genutzter Rabatt und kann weder erstattet noch verlängert werden.
3.1.5 Der Rabatt umfasst keine Versandkosten und ist nicht mit anderen Sonderangeboten kombinierbar.
3.1.6 Der Rabatt ist nicht gegen Bargeld, Banküberweisung oder gleichwertige Leistungen eintauschbar.
3.1.7 Der Shop behält sich das Recht vor, die Bedingungen des Treueprogramms zu ändern und die Teilnehmer hierüber vorab zu informieren
3.1.8 Die Teilnahme am Programm bedeutet die Annahme dieser Teilnahmebedingungen.
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3.2. Partnerprogramm
3.2.1 Das Partnerprogramm „Loyalty, Referral & Affiliate” im Shop ermöglicht es Kunden, als Partner/Affiliates spezifische Produkte unter ihren Kontakten oder online zu bewerben, indem sie Links zu einzelnen Produkten des Shops teilen.
3.2.2 Für jeden erfolgreichen Verkauf, der über einen eindeutigen Partnerlink generiert wird, erhält der Affiliate eine Provision in Höhe von 10 % des Kaufwerts (vorbehaltlich der Abrechnungsbedingungen gemäß Punkt 4).
3.2.3 Das Partnerprogramm steht allen registrierten Kunden des Shops zur Verfügung und die Teilnahme am Programm ist kostenlos und freiwillig.
3.2.4 Nach dem Beitritt zum Programm erhält der Kunde einen eindeutigen Partnerlink, den er mit Freunden, Familie oder Followern (z. B. in sozialen Medien) teilen kann. Jeder über diesen Link getätigte Kauf generiert eine Provision für den Affiliate.
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3.3. Empfehlungs-/Sponsoringprogramm
3.3.1. Dieses Programm ermöglicht es Kunden, Partner des Shops zu werden, die MMstrike.com ihren Kontakten empfehlen und eine Provision (Prämie) erhalten, wenn ein Kauf getätigt wird.
3.3.2. Teilnehmer können einen eindeutigen Partnerlink und einen QR-Code verwenden, um die von ihnen generierten Conversions nachzuverfolgen und Provisionen für Einkäufe geworbener Kunden zu erzielen.
3.3.3. Der Partner erhält eine Provision nicht nur für jede bezahlte Bestellung eines neuen, über seinen Partnerlink gewonnenen Kunden, sondern auch für Einkäufe aller Personen, die von diesem Kunden empfohlen wurden, und erzielt damit eine zusätzliche Vergütung auf zwei Ebenen innerhalb seines Netzwerks.
3.3.4 Die gesamte Provision für Partner beträgt 10 % des Bruttobestellwerts und wird auf zwei Ebenen verteilt: 80 % an den Partner der Ebene 1 (Werber) und 20 % an den Partner der Ebene 2 (Sponsor).
3.3.5 Die Provision wird auf den Bruttobestellwert (ohne Versandkosten) berechnet.
3.3.6 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Auszahlung der Provision bei Verdacht auf einen Verstoß gegen die Regeln des Programms auszusetzen.
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3.4 Aufteilung der Vergütung der Partner
3.4.1 Die Programmpartner erhalten insgesamt 10 % des Bruttobestellwerts von Kunden, die im Rahmen des Partnerprogramms geworben wurden. Diese Gesamtvergütung wird zwischen zwei Partnern auf unterschiedlichen Ebenen aufgeteilt:
Ebene 1: Der Partner, der den neuen Kunden direkt geworben hat (der „Werber”), erhält 80 % der Gesamtprovision.
Ebene 2: Der Partner, der den Partner der Ebene 1 geworben hat (der „Sponsor”), erhält die verbleibenden 20 %.
3.4.2 Die Vergütung wird für jede bezahlte Bestellung eines Kunden berechnet und ausgezahlt, der direkt oder indirekt von Partnern innerhalb der Struktur gewonnen wurde (unter Einhaltung der Abrechnungsbedingungen gemäß Punkt 4 der Teilnahmebedingungen des Empfehlungsprogramms).
3.4.3 Beispiel für die Aufteilung der Vergütung:
Kunde A wird von Partner X (Ebene 1) empfohlen.
Partner X wurde von Partner Y (Ebene 2) geworben.
Kunde A bestellt zum Bruttowert von 100 USD und bezahlt.
Die Gesamtprovision beträgt 10 % des Bestellwerts, also 10 USD.
Aufteilung: Partner X erhält 8 USD (80 %), Partner Y erhält 2 USD (20 %).
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4. ÜBERPRÜFUNG UND AUSZAHLUNG DER GELDPRÄMIEN FÜR DAS EMPFEHLER- UND PARTNERPROGRAMM
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4.1. Die Prämien werden nach Genehmigung durch den Shop-Administrator ausgezahlt, nachdem sichergestellt wurde, dass alle für die Gewährung der Prämie erforderlichen Bedingungen erfüllt sind.
4.2. Prämien werden nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist gewährt, nämlich:
a) 14 Tage – für Bestellungen, die in die Europäische Union, das Vereinigte Königreich, nach Norwegen und Island geliefert werden,
b) 7 Tage – für Bestellungen, die in die Vereinigten Staaten und in andere Länder geliefert werden, in denen das Gesetz keine obligatorische Widerrufsfrist vorsieht, es sei denn, der Verkäufer hat in dem Angebot eine längere Frist angegeben,
c) jede längere Frist – sofern sich ein solches Recht aus den im Lieferland geltenden Rechtsvorschriften ergibt.
4.3. Übt der geworbene Kunde sein Widerrufsrecht (Rückgabe des Produkts) aus, wird die Prämie nicht freigegeben.
4.3.1. Sendet der Kunde trotz Abgabe einer Widerrufserklärung das Produkt nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist zurück (z. B. 14 Tage in der Europäischen Union, 7 Tage in den Vereinigten Staaten), wird die Prämie nach Ablauf dieser Frist dem Partner gutgeschrieben.
4.4. Der Teilnehmer kann die Auszahlung der Beträge über die gewählte Zahlungsmethode (z. B. Banküberweisung, PayPal, Wise) beantragen, sobald der in den Kontoeinstellungen festgelegte Mindestauszahlungsbetrag erreicht ist.
4.5. Die Vergütung des Sponsors beträgt derzeit 10 % des Wertes der vom Geworbenen getätigten Einkäufe (Stand: 08.08.2025) für das Empfehlungs- und Partnerprogramm. Der Veranstalter behält sich vor, die Höhe der Vergütung künftig zu ändern.
4.5.1. Über Änderungen der Vergütungshöhe werden Sponsoren per E-Mail an die bei der Programmanmeldung angegebene Adresse informiert. Die neue Vergütung wird außerdem in der aktuellen Fassung der Teilnahmebedingungen auf der Website des Shops unter „Teilnahmebedingungen des Empfehlungsprogramms” veröffentlicht.
4.5.2. Die Änderungen treten zu dem in der E-Mail angegebenen Zeitpunkt und in der neuen Fassung in Kraft.
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5. EINSCHRÄNKUNGEN UND MISSBRAUCH
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5.1. Es ist nicht gestattet, fiktive Konten zu erstellen oder sich selbst zu empfehlen.
5.2. Bei Feststellung eines Missbrauchs ist der Veranstalter berechtigt, die Prämien für ungültig zu erklären und das Konto des Teilnehmers zu sperren.
5.3. Die Programme dürfen nicht für rechtswidrige Zwecke genutzt werden.
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6. STEUERLICHE ABRECHNUNG
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6.1. Allgemeine Informationen
6.1.1. Der Veranstalter weist darauf hin, dass alle Einnahmen, die die Programmteilnehmer im Zusammenhang mit dem Erhalt von Geldpreisen oder anderen Leistungen erzielen, gemäß den geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen steuerpflichtig sein können.
6.1.2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle seine Einkünfte, einschließlich der im Rahmen des Programms erhaltenen Vergütung, in seiner jährlichen Steuererklärung gemäß den geltenden Vorschriften seines Steuerwohnsitzlandes selbst zu versteuern.
6.2. Teilnehmer mit Wohnsitz in Polen (natürliche Personen)
6.2.1. Der Veranstalter behält in seiner Funktion als zum Steuerabzug verpflichtete Stelle für in Polen ansässige natürliche Personen die Einkommensteuer ausschließlich auf im Rahmen des Programms gezahlte Vergütungen ein und führt sie gemäß dem Einkommensteuergesetz (PIT) ab.
6.2.2. Bei der Berechnung der geschuldeten Steuer werden nur die Gesamtbeträge der vom Veranstalter an den jeweiligen Teilnehmer im Rahmen des Programms in einem Kalenderjahr gezahlten Vergütungen berücksichtigt.
6.2.3. Einkünfte des Teilnehmers aus anderen Quellen oder außerhalb des Programms erzielte Einkünfte werden nicht berücksichtigt.
6.2.4. Bei natürlichen Personen, die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, wird auf Zahlungen bis zu einem Betrag von 2.000 PLN pro Jahr eine pauschale Einkommensteuer in Höhe von 10 % erhoben.
6.2.5. Bei Überschreitung des Betrags von 2.000 PLN pro Jahr wird die Steuer nach den allgemeinen Regeln berechnet – gemäß der Steuertabelle:
- 12 % für Einkünfte bis zu 120.000 PLN,
- 32 % für den Betrag über 120.000 PLN, unter Berücksichtigung des Steuerfreibetrags und der gesetzlich vorgesehenen Ermäßigungen.
6.3. Teilnehmer mit Wohnsitz außerhalb Polens (Europäische Union und Drittländer)
6.3.1. Der Veranstalter fungiert nicht als zum Steuerabzug verpflichtete Stelle für Teilnehmer mit Wohnsitz oder Sitz außerhalb Polens.
6.3.2. Diese Teilnehmer sind verpflichtet, die im Rahmen des Programms erzielten Einkünfte gemäß den Steuerbestimmungen ihres Wohnsitzlandes selbst zu versteuern.
6.3.3. Der Veranstalter kann von diesen Teilnehmern vor Auszahlung der Vergütung die Vorlage von Dokumenten verlangen, die ihren Steuerstatus und ihre Steueridentifikationsnummer (z. B. NIP, VAT ID oder eine entsprechende Nummer im Wohnsitzland) bestätigen.
6.3.4. Werden die erforderlichen Dokumente nicht vorgelegt, kann die Auszahlung der Vergütung bis zu deren Vorlage ausgesetzt werden.
6.4. Teilnehmer, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben (unabhängig vom Wohnsitzland)
6.4.1. Teilnehmer, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, oder andere Rechtssubjekte (z. B. juristische Personen) sind verpflichtet, die im Rahmen des Programms erzielten Einnahmen gemäß den geltenden Steuervorschriften selbst zu versteuern.
6.4.2. Der Veranstalter kann von diesen Teilnehmern vor der Auszahlung die Vorlage von Unterlagen zum Nachweis ihrer gewerblichen Tätigkeit sowie die Ausstellung einer Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer verlangen.
6.4.3. Werden die erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt, behandelt der Veranstalter den Teilnehmer als natürliche Person ohne wirtschaftliche Tätigkeit und berechnet die Steuer gemäß den in Punkt 6.2 genannten Regeln.
6.5. Pflicht zur Angabe von Identifikationsdaten
6.5.1. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, zutreffende und aktuelle Identifikationsdaten anzugeben, die für die ordnungsgemäße steuerliche Abrechnung und/oder die Auszahlung der Vergütung erforderlich sind.
6.5.2. Bei Teilnehmern, die natürliche Personen ohne wirtschaftliche Tätigkeit sind und ihren Wohnsitz in Polen haben, sind mindestens folgende Angaben erforderlich:
- Vor- und Nachname,
- PESEL-Nummer,
- Wohnadresse,
- Steuerwohnsitzland.
6.5.3. Bei Teilnehmern, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, juristischen Personen und Personen mit Wohnsitz oder Sitz außerhalb Polens kann der Veranstalter die Angabe folgender Daten verlangen:
- Firmenname (falls zutreffend),
- Steueridentifikationsnummer (NIP, VAT ID oder Äquivalent im Wohnsitzland),
- Sitz- oder Wohnadresse,
- Steuerwohnsitzland,
- sonstige Angaben, die zur ordnungsgemäßen Feststellung der Steuerpflichten erforderlich sind.
6.6. Aussetzung von Zahlungen bei unvollständigen Angaben
6.6.1. Bei Nichtübermittlung oder Unrichtigkeit der erforderlichen Daten behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Auszahlung der Vergütung bis zur Vervollständigung bzw. Klärung auszusetzen.
6.7. Steuerliche Haftung
6.7.1. Der Veranstalter haftet nicht für die Steuerabrechnung der Programmteilnehmer, insbesondere nicht für andere, vom Teilnehmer nicht angegebene Einkünfte und für die Richtigkeit der Steuerabrechnung des Teilnehmers in seiner jährlichen Steuererklärung.
6.7.2. Der Veranstalter haftet nicht für etwaige negative steuerliche Folgen, die sich aus der Nichtübermittlung der erforderlichen Daten durch den Teilnehmer oder der Angabe falscher Daten ergeben.
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7. TEILNAHME VON MINDERJÄHRIGEN
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7.1 Nur Personen, die mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sind, dürfen am Empfehlungsprogramm teilnehmen.
7.2 Minderjährige dürfen nur unter den folgenden Bedingungen am Programm teilnehmen:
a) Der Minderjährige hat die Zustimmung seiner Eltern oder seines Erziehungsberechtigten eingeholt, und
b) das Partner-/Empfehlungskonto im Online-Shop mmstrike.com wird von diesen Eltern oder dem Erziehungsberechtigten registriert und geführt, die als Vertragspartner und für alle finanziellen und steuerlichen Abrechnungen verantwortlich sind.
7.3 mmstrike.com behält sich das Recht vor, die Einhaltung der oben genannten Bedingungen zu überprüfen und jederzeit entsprechende Nachweise zu verlangen.
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8. REGELN FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG VON PARTNERINHALTEN
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8.1 Die Teilnehmer des Empfehlungsprogramms sind verpflichtet, Affiliate-Links und alle Inhalte, die für Produkte des Shops mmstrike.com werben, ausschließlich in Übereinstimmung mit den geltenden Regeln der jeweiligen sozialen Plattform, Website oder anderen Medien, in denen sie veröffentlicht werden, zu veröffentlichen.
8.2 Jeder Affiliate-Link oder Inhalt, der für Produkte des Shops wirbt und mit einer Vergütung, Provision oder einem anderen materiellen Vorteil verbunden sein kann, muss klar, sichtbar und verständlich als Werbe-/Affiliate-Inhalt gekennzeichnet sein.
8.3 Diese Verpflichtung ergibt sich aus den in verschiedenen Rechtsordnungen geltenden Verbraucherschutzvorschriften, insbesondere aus den Richtlinien der Federal Trade Commission (FTC) in den Vereinigten Staaten, den Vorschriften der Europäischen Union zur Bekämpfung unlauterer Marktpraktiken und der Omnibus-Richtlinie sowie aus entsprechenden Vorschriften in anderen Ländern.
8.4 Der Shop mmstrike.com behält sich das Recht vor, die Zusammenarbeit mit einem Teilnehmer des Programms zu beenden, der sich nicht an die oben genannten Regeln hält, sowie Maßnahmen zu ergreifen, um die Übereinstimmung der veröffentlichten Inhalte mit dem geltenden Recht sicherzustellen.
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9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
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9.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern, worüber er die Teilnehmer rechtzeitig im Voraus informieren wird.
9.2. In Angelegenheiten, die nicht in diesen Teilnahmebedingungen geregelt sind, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und die Geschäftsbedingungen des Shops.
9.3. Alle Fragen zu den Programmen sind an die E-Mail-Adresse contact@mmstrike.com zu richten.








